Familien- und Erbrecht

Familien- und erbrechtliche Mandate erfordern in aller Regel einen Blick über den juristischen Tellerrand hinaus, da es in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle zu den strengen juristischen Aspekten auch emotionale Betroffenheit zu bewältigen gilt. Unserer Philosophie folgend sind wir in diesen Angelegenheiten besonders darauf angewiesen, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Mandanten die Komplexität der Sachverhalte zu erfassen.

Bei familienrechtlichen Mandaten stehen nicht nur Scheidungsverfahren im Vordergrund, sondern auch die mit diesen verbundenen Folgesachen. Diese sind für die Beteiligten in aller Regel von existenzieller Bedeutung, denkt man zum Beispiel an Fragen des Unterhalts, des Zugewinns, also der Vermögensangelegenheiten, oder des gesamten gemeinsamen Hausrats der Beteiligten. Zunehmend geraten auch Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs, also der Altersversorgung, in das Blickfeld. Darüber hinaus sind Kindschaftssachen zu erwähnen, also etwa Sorgerechts- und Umgangssachen oder der Kindesunterhalt.

In den vergangenen Jahren haben Eheverträge an Bedeutung gewonnen, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Die Ausgestaltung von Eheverträgen spielt daher in der anwaltlichen Praxis eine zunehmend größere Rolle, da sie zu jeder Zeit und nicht – wie landläufig angenommen wird – nur vor einer Eheschließung abgeschlossen werden können.

Erbrechtliche Angelegenheiten sind zum einen geprägt von der Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und zum anderen von den Nachlasssachen, also nachdem ein Erbfall eingetreten ist. Auch hier trifft man immer wieder auf individuelle und persönliche Befindlichkeiten, denen man mit einer rein juristischen Betrachtung nicht vollständig gerecht werden kann. Wir nehmen uns die Zeit, aus der Summe aller Informationen den bestmöglichen Weg für die jeweilige Fragestellung zu finden. Da es bei erbrechtlichen Angelegenheiten in aller Regel um das gesamte Vermögen geht, sind insbesondere in der Beratung auch steuerrechtliche Sachverhalte zu berücksichtigen, die dann zusammen mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einer sorgfältigen steuerlichen Prüfung unterzogen werden können.