Arbeitsrecht

Zu einem weiteren Bereich, der existenzielle Ausmaße erreichen kann und auch häufig emotional eine enorme Belastung darstellt, gehören arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Sei es, weil sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen möchte; sei es weil ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz unzufrieden ist oder rechtliche Nachteile erleidet.

Im Arbeitsrecht gibt es einige Besonderheiten, von denen beispielhaft drei genannt werden sollen:

1. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, läuft eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, binnen derer man eine Kündigungsschutzklage erheben muss. Eine Frist von drei Wochen ist der Rechtsordnung ansonsten fremd, so dass man diese ungewöhnliche Frist kennen sollte und einhalten muss, wenn man seine Rechte wahren will.

2. Wenn ein Arbeitgeber der Auffassung ist, dass ein Arbeitnehmer einen Grund zur fristlosen Kündigung gegeben hat, ist gesetzlich eine Frist von zwei Wochen vorgesehen, binnen derer der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen muss. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

3. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz bezahlt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selber, unabhängig davon, wer letztendlich obsiegt. Im Unterschied zum „normalen“ Zivilprozess trägt die unterliegende Partei lediglich die Gerichtsgebühren; der Gegner hat keinen Kostenerstattungsanspruch. Einfach gesagt, im arbeitsgerichtlichen Prozess trägt in der ersten Instanz jeder seine Anwaltskosten selber, ungeachtet des Ausgangs des Rechtsstreits. Im Falle eines Vergleichs, der in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen sehr häufig vorkommt, fallen außerdem keine Gerichtsgebühren an. Das sollte man wissen, wenn man sich zu einem arbeitsgerichtlichen Prozess entschließt.

Diese drei Besonderheiten verdeutlichen, dass man auf juristischen Rat angewiesen ist, wenn man sich selber rechtlich nicht auskennt. Im Gespräch mit den Mandanten ist fast durchgängig festzustellen, dass die oben genannten Besonderheiten unbekannt sind, so dass schnelles Tätigwerden unabdingbar ist, um zu vermeiden, dass man bereits wegen der Versäumung von Fristen Forderungen und Ansprüche verliert.

Selbstverständlich bedarf es über die vorgenannten Punkte hinaus stets einer sorgfältigen Prüfung aller mit dem Sachverhalt im Zusammenhang stehender Faktoren, insbesondere des Arbeitsvertrags, sämtlicher sonstiger Dokumente und gegebenenfalls tarifvertraglicher Besonderheiten.