Vertragsgestaltung

Nimmt man das Schadensrecht einmal aus, ist der Schwerpunkt zivilrechtlicher Tätigkeit das Vertragsrecht. Egal, ob es sich um einen mündlichen Vertrag, einen schriftlichen Vertrag oder einen notariell zu beurkundenden Vertrag handelt; wenn es darauf ankommt, muss jedes Wort stimmen.

Ein amerikanischer Milliardär hat einmal gesagt: „Wozu brauche ich einen guten Vertrag, wenn ich einen guten Vertragspartner habe.“ Der Mann hatte gut reden, er war schließlich Milliardär. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Wer auf der Grundlage eines guten Vertrags agieren kann, sollte sich über einen guten Vertragspartner freuen. Wer sich vertraglich nicht absichert, wird häufig mit dem wenig tröstenden Spruch konfrontiert: „Suche dein Vertrauen da, wo du es gelassen hast.“