Schwerpunkte
Die Juristerei ist ein breites Feld und wie Kurt Tucholsky, selber Jurist, sagte, ist der Jurist kein Fachmann. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich jedoch solchermaßen viele Rechtsgebiete entwickelt und inhaltlich verselbständigt, dass es den „Generalisten“ kaum noch gibt. Dem beruflichen Werdegang von Rechtsanwalt Dr. Pfaff folgend, befasst sich die Kanzlei ausschließlich mit zivilrechtlichen Fragestellungen. Die Schwerpunkte sind auf den Folgeseiten im Überblick dargestellt. Berührungspunkte oder Schnittstellen mit anderen Rechtsgebieten, wie z.B. Strafrecht, Öffentliches Recht, Sozialrecht oder Verwaltungsrecht, werden in enger Vernetzung mit entsprechend spezialisierten Kolleginnen und Kollegen bearbeitet.